Rotes Kreuz NÖ ZDL - Merkblätter



Dienstantrittsmeldung

im Auftrag des Rechtsträgers im Sinne von § 39 Abs. 1 Z 1 ZDG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 ZDG



* Bitte bestätigen Sie:


Bestätigung Gesundheitszustand

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich seit meiner Tauglichkeitsfeststellung bei der Stellungskommission weder eine relevante Erkrankung, Verletzung oder Operation hatte, welche die Ableistung meines Zivildienstes beim Roten Kreuz NÖ im Rettungsdienst beeinträchtigen kann.



* Sind Sie aufgrund einer Erkrankung/Verletzung/Operation in irgendeiner Form beeinträchtigt oder eingeschränkt den ordentlichen Zivildienst abzuleisten?


Begründung der Einschränkung (nur ausfüllen, wenn oben JA gewählt wurde)


Notfallkontakt

Als Zivildienstleistender beim Roten Kreuz Niederösterreich sind Sie als Rettungssanitäter im Rettungsdienst eingesetzt. Damit wir in einem Notfall eine private Ansprechperson von Ihnen kontaktieren können, bitten wir Sie, die folgenden Felder auszufüllen. Die Angabe ist freiwillig.



Notfallkontakt 1


Vorname


Nachname


Verhältnis


Telefonnummer
Die Nummer muss im folgenden Format sein: +43664123123


Notfallkontakt 2


Vorname


Nachname


Verhältnis


Telefonnummer
Die Nummer muss im folgenden Format sein: +43664123123


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Mit der Angabe dieser freiwillig bereitzustellenden Daten und meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung, dass diese Daten vom Roten Kreuz Niederösterreich zum Zweck der Kontaktaufnahme im Notfall mit Beteiligung des oben genannten Mitarbeiters verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter zivildienst@n.roteskreuz.at oder 059144 50790 widerrufen. Die Datenverarbeitung endet mit dem Austritt des oben genannten Mitarbeiters oder mit dem Widerruf der Einwilligung. Ich kenne die Webseite www.roteskreuz.at/noe/datenschutz, auf der umfassendere Hinweise zum Datenschutz zu finden sind, wie insbesondere der Hinweis zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde. Diese Informationen kann ich auch schriftlich anfordern. Zudem kenne ich den Kontakt des Datenschutzbeauftragten (datenschutz@n.roteskreuz.at).



Ich bestätige, dass die genannte(n) Person(en) von mir informiert wurden, dass sie als Notfallkontakt angegeben wurde(n) und im Notfall kontaktiert und informiert werden


Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datengeheimnisses

Da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Niederösterreich (ÖRK LV NÖ) mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, werden Sie hiermit
1. zur Beachtung des Datenschutzes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO, Datenschutzgesetz – DSG) in der jeweils geltenden Fassung;
2. zur Einhaltung der organisationsinternen Anordnungen (u.a. Datenschutzpolitik, Datenschutzrichtlinie, Informationssicherheitspolitik, Informationssicherheitsrichtlinie, div. Detailrichtlinien und Dienstanweisungen);
3. und insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses (§ 6 DSG) und der Vertraulichkeit
verpflichtet.

Ihnen ist bekannt, dass
1. die personenbezogenen Daten einem besonderen Schutz unterliegen und die Verarbeitung solcher Daten nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist;
2. es untersagt ist, unbefugten Personen oder unzuständigen Stellen Daten mitzuteilen oder ihnen die Kenntnisnahme zu ermöglichen, sowie Daten zu einem anderen als dem zum jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenvollzug gehörenden Zweck zu verarbeiten;
3. Daten, die Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit für den ÖRK LV NÖ anvertraut oder zugänglich gemacht wurden, unbeschadet sonstiger Verschwiegenheitspflichten, nur aufgrund einer ausdrücklichen Anordnung des ÖRK LV NÖ oder dessen Beauftragten übermittelt werden dürfen;
4. es untersagt ist, Daten an unbefugte Empfänger innerhalb und außerhalb der Organisation zu übermitteln oder sonst zugänglich zu machen;
5. es untersagt ist, sich unbefugt Daten zu beschaffen oder zu verarbeiten;
6. anvertraute Benutzerkennwörter, Passwörter und sonstige Zugangsberechtigungen sorgfältig verwahrt und geheim zu halten sind;
7. diese Verpflichtung ohne zeitliche Begrenzung auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit und/oder dem Ausscheiden aus dem ÖRK LV NÖ fortbesteht;
8. Ihnen aus der Verweigerung der Ausführung eines Auftrages, der gegen das Datenschutzgesetz verstoßen würde, kein Nachteil erwachsen darf;
9. allfällige weiterreichende andere Bestimmungen über die Geheimhaltungspflichten von dieser Verpflichtung unberührt bleiben, sofern sie mit dem Datenschutzgesetz nicht im Widerspruch stehen;
10. Verstöße gegen diese Verpflichtung mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden können, schadenersatzpflichtig machen und/oder eine Verletzung arbeits- bzw. dienstrechtlicher Pflichten bedeuten und entsprechende Konsequenzen (z.B. Entlassung, Kündigung, Ausschluss) haben können;
11. Datenschutzverletzungen mit möglicherweise sehr hohen Bußgeldern für den ÖRK LV NÖ verbunden sind, die gegebenenfalls zu Ersatzansprüchen Ihnen gegenüber führen können.



* Sie haben diese Verpflichtung zur Beachtung des Datengeheimnisses inkl. den nachfolgend angeführten Informationen gelesen und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen verstanden.


Zusatz über die Verwendung von Adressdaten und Bildmaterial


* Ich erkläre meine Einwilligung, dass mein Name, meine Adresse und elektronische Erreichbarkeiten zum Zweck des internen Marketings (weitere Informationen abseits der offiziellen dienstlichen und vereinsinternen Kommunikation / Information) des ÖRK LV NÖ verarbeitet werden.


* Ich erkläre meine Einwilligung, dass mein Name, meine Adresse und elektronische Erreichbarkeiten zum Zweck der Werbung über Produkte und Dienstleistungen des ÖRK LV NÖ verarbeitet werden.


* Ich erkläre meine Einwilligung, dass mein Name, meine Adresse und elektronische Erreichbarkeiten zum Zweck des Spendenaufrufs des ÖRK LV NÖ verarbeitet und im Rahmen von bundesweiten oder internationalen Spendenkampagnen an das Generalsekretariat des Österreichischen Roten Kreuzes übermittelt werden.


* Ich erkläre meine Einwilligung, dass mein Name und meine E-Mail-Adresse vom ÖRK LV NÖ an die RKNO Handel & Service GmbH übermittelt werden und von diesem eigenständigen Verantwortlichen zum Zweck der Werbung über Produkte und Dienstleistungen des Rotkreuzshops verarbeitet werden.


* Ich erkläre meine Einwilligung, dass fotografisches und filmisches Material, das über meine Tätigkeit aufgenommen wurde, für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Marketingaktivitäten in Print-, Online- TV-Medien veröffentlicht werden darf. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Rote Kreuz Niederösterreich nach der Verwendung des Bildmaterials für oben genannte Zwecke keinen Einfluss mehr auf die Nutzung dieses Materials durch Medien hat, sofern diese nicht ungesetzlich passiert.


Informationsblatt zur Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datengeheimnisses

Das unterschriebene Exemplar der Verpflichtungserklärung reichen Sie bitte an den Personalverantwortlichen Ihrer Dienststelle zurück. Dieses wird in Ihrem Personalakt abgelegt. Eine Kopie sowie dieses Informationsblatt verbleiben bei Ihnen.

§ 6 DSG – Datengeheimnis:

§ 6. (1) Der Verantwortliche, der Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter – das sind Arbeitnehmer (Dienstnehmer) und Personen in einem arbeitnehmerähnlichen (dienstnehmerähnlichen) Verhältnis – haben personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis).
(2) Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung ihres Arbeitgebers (Dienstgebers) übermitteln. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben, sofern eine solche Verpflichtung ihrer Mitarbeiter nicht schon kraft Gesetzes besteht, diese vertraglich zu verpflichten, personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen nur aufgrund von Anordnungen zu übermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstverhältnisses) zum Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter einzuhalten.
(3) Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben die von der Anordnung betroffenen Mitarbeiter über die für sie geltenden Übermittlungsanordnungen und über die Folgen einer Verletzung des Datengeheimnisses zu belehren.
(4) Unbeschadet des verfassungsrechtlichen Weisungsrechts darf einem Mitarbeiter aus der Verweigerung der Befolgung einer Anordnung zur unzulässigen Datenübermittlung kein Nachteil erwachsen.
(5) Ein zugunsten eines Verantwortlichen bestehendes gesetzliches Aussageverweigerungsrecht darf nicht durch die Inanspruchnahme eines für diesen tätigen Auftragsverarbeiters, insbesondere nicht durch die Sicherstellung oder Beschlagnahme von automationsunterstützt verarbeiteten Dokumenten, umgangen werden.

Grundbegriffe:

Datenschutz
Der Datenschutz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, deren Daten verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer (z.B. Personalnummer, etc.), zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Verarbeitung
Unter einer Verarbeitung versteht die DSGVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Betroffener / betroffene Person
Dabei handelt es sich um jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, von der personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Verantwortlicher
Beim Verantwortlichen handelt es sich um jene natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Im Falle des ÖRK LV NÖ ist das die juristische Person des Vereins.

Auftragsverarbeiter
Dabei handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Empfänger
Empfänger sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, welchen personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht.

Dritter
Dritte sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Datenschutzverletzung
Bei einer Datenschutzverletzung handelt es sich um die Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet werden.

Weitere Informationen und Schulungsangebot:

Alle weiterführenden Informationen, das Schulungsangebot sowie die jeweils gültigen Versionen der

• Datenschutzpolitik
• Datenschutzrichtlinie
• Informationssicherheitspolitik
• Informationssicherheitsrichtlinie
• div. Detailrichtlinien und Dienstanweisungen

finden Sie im Intranet unter „RKNÖ“ – „Informationssicherheit & Datenschutz“ im Hauptmenü oder direkt hier: https://intranet.n.roteskreuz.at/rknoe/isds/

Datenschutzbeauftragter:

Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema des Datenschutzes steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter mit folgenden Erreichbarkeiten zur Verfügung:

• E-Mail: datenschutz@n.roteskreuz.at
• Telefon: +43 59 144-50699



* Bestätigung


MERKBLATT FÜR ZIVILDIENSTLEISTENDE

Mit der Zivildienstgesetznovelle 2001 wurden einige der früher staatlichen Aufgaben an die Rechtsträger des Zivildienstes übertragen. Unter anderem haben die Einrichtungen nun selbst für eine angemessene Verpflegung der Zivildienstleistenden zu sorgen, welche durch einen Geldbetrag oder eine Naturalleistung erfolgen kann.
Wie viele andere Einrichtungen hat das Österreichische Rote Kreuz entschieden, den Zivildienstleistenden einen Betrag zu gewähren, der analog aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) abgeleitet wird. Sie erhalten daher ein Verpflegungsgeld von € 12,00 täglich (neben der Grundvergütung von derzeit € 625,60 pro Monat).
Wenn Sie in einem Monat nur teilweise Zivildienst leisten, wird dieser Betrag anteilig entsprechend der Zahl der geleisteten Tage gekürzt. Sollten Sie Beträge ausbezahlt bekommen haben, die Ihnen nicht mehr zustehen (z.B. Unterbrechung, Vorzeitige Entlassung) so wird hiermit der Rechtsträger bevollmächtigt, diesen „Übergenuss“ von Ihrem bekannt gegebenen Konto wieder zurückzuholen.
Mit diesem Betrag ist Ihre Verpflegung abgegolten. Für die gewöhnliche Reinigung (Waschen) der Zivildienstbekleidung stehen Ihnen in unseren Bezirksstellen die notwendigen Geräte und Materialien (z.B. Waschmaschine, Bügeleisen, Waschmittel) während der Dienstzeit zur Verfügung. Sollte diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen werden, so kann kein Kostenersatz für die privat durchgeführte Reinigung der Uniform gegenüber der Einrichtung geltend gemacht werden.
Im Falle von außergewöhnlichen Verschmutzungen der Bekleidung, die auf die Art der Dienstleistung bzw. des Einsatzes zurückzuführen sind, kommt Ihre Dienststelle für die Reinigung bzw. die Reinigungskosten auf.
Die Ihnen entsprechend dem Zivildienstgesetz zustehenden Bezüge werden jeweils zum 1. des Monats an Sie überwiesen.



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Erklärung Verpflegungsverordnung

Ich erkläre hiermit, dass ich vom Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Niederösterreich, ausführlich über die Verpflegungsverordnung vom 2. Februar 2006, BGBI. II Nr. 43/2006, informiert wurde und, dass ich mit der Auszahlung von Verpflegungsgeld in der Höhe von täglich € 12,00 während meines ordentlichen Zivildienstes einverstanden bin, wenn keine Naturalverpflegung angeboten wird.

Weiters erkläre ich, dass damit alle Verpflichtungen des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Niederösterreich, zu meiner angemessenen Verpflegung während meines ordentlichen Zivildienstes erfüllt sind und verzichte gemäß § 76b Abs. 9 ZDG ausdrücklich auf allfällige darüberhinausgehende Forderungen und Ansprüche nach dem Zivildienstgesetz bzw. nach der Verpflegungsverordnung.

Insbesondere erkläre ich, dass Ausstattung und Kapazität der mir zur Verfügung stehenden Kochgelegenheit(en) für meine Bedürfnisse zur Zubereitung frischer Speisen absolut ausreichend sind und dass ich darüberhinausgehende Einrichtungen bzw. Ausstattungsmerkmale nicht benötige.



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Vorgehensweise bei Krankenstand

Auszug ZIVILDIENSTGESETZ § 23c, Absatz 2 ZDG:

Im Falle der Dienstverhinderung durch Krankheit ist der Zivildienstleistende verpflichtet,

1. seinem Vorgesetzten den Ort seines Aufenthaltes während der Dienstverhinderung bekanntzugeben und
2. sich spätestens am nächstfolgenden Werktag der Untersuchung durch einen Arzt zu unterziehen und die von ihm ausgestellte Bescheinigung über Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung spätestens am 8. Kalendertag ab Beginn der Erkrankung (z.B. Beginn Montag – späteste Übergabe Bestätigung Montag darauffolgende Woche) der Einrichtung zu übermitteln sowie
3. sich im Falle einer Dienstverhinderung über Auftrag des Vorgesetzten einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Einrichtung zu unterziehen.

Die Krankmeldung beim Vorgesetzten hat unverzüglich, spätestens jedoch bei Dienstbeginn zu erfolgen. Die Krankmeldung (ärztliche Bescheinigung) muss spätestens am 8.Tag (Kalendertag) des Krankenstandes (Beginn der Erkrankung) (z.B. 1.Tag Krankenstand Montag → späteste Vorlage Montag darauffolgende Woche) bei uns eingelangt sein. Sollte diese nicht bis zu diesem Tag bei uns einlangen, so muss eine Nichteinrechnung der Zeit vom 1.Tag des Krankenstandes bis zur tatsächlichen Vorlage der Krankmeldung durchgeführt werden.

Zu beachten ist: Es gibt für Zivildienstleistende ein eigenes Formular für die Krankmeldung, welches von der Behörde aufgelegt wurde (erhalten sie bei Bedarf in ihrer Bezirksstelle). Selbstverständlich kann der behandelnde Arzt auch jedes übliche Formular verwenden, wenn dies die erforderlichen Angaben laut Zivildienstgesetz enthält. Laut Behörde gilt die Angabe bei: „wiederbestellt für“ oder „voraussichtliche Dauer“ oder „Kontrolle am“ etc. automatisch als Ende des Krankenstandes. Sollte der Krankenstand über dieses Datum hinaus andauern, so ist eine entsprechende Verlängerung bzw. Korrektur der Bestätigung und neuerliche Vorlage in der Bezirksstelle notwendig.

Wenn ein Zivildienstleistender in Summe 24 Kalendertage nachweislich im Krankenstand ist, ist er aus dem Zivildienst entlassen. Die Entlassung erfolgt mit Ablauf des 24. Krankenstandstages, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen längeren oder, um mehrere kürzere Krankenstände handelt. Eine „Weiterbeschäftigung“ durch die Einrichtung ist dann nicht erlaubt. (Krankenstandstage infolge eines Arbeitsunfalls werden nicht eingerechnet. Der Zivildienstleistende muss einen Arbeitsunfall aber umgehend - bedeutet innerhalb von 24 Stunden - dem Vorgesetzten melden.)
Die Nichteinhaltung der oben angeführten Vorgehensweise und Vorschriften bzw. die Abgabe einer nicht vollständigen Krankmeldung hat eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Folge.
Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung an Covid19 dienstunfähig sein, finden Sie dazu genaue Informationen auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur. (www.zivildienst.gv.at)



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Einverständniserklärung Vertrauenspersonen

Die seitens meiner Vorgesetzten zu führenden Unterlagen (Dienstpläne, Diensterfolgsnachweise, Änderung des Dienstplanes, Verwaltung der freiwilligen Dienstleistungen) müssen von jedem Zivildienstleistenden unterschrieben werden. Diese Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der geführten Unterlagen.

Da dies einen enormen administrativen Aufwand bedeutet, beauftrage ich hiermit meine Vertrauensperson (Vertrauensperson und/oder Stellvertreter) der Zivildienstleistenden in meiner Bezirksstelle diese Unterlagen für mich zu unterzeichnen.

Ich erkläre hiermit mit meiner Unterschrift, dass ich damit einverstanden bin, dass diese oben angeführten Unterlagen von der Vertrauenspersonen/Stellvertretung unterfertigt werden.

Ich brauche diese Unterlagen nur dann selbst zu unterfertigen, wenn keine der Vertrauenspersonen mehr aktiv den Zivildienst leistet oder keine Voraussetzungen für eine Vertrauensperson (unter 5 Zivildienstleistenden) gegeben sind.



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Dienstliche Weisung

Mit meiner Unterschrift nehme ich zur Kenntnis, dass ich mich während meiner Zeit als Zivildienstleistender an das Zivildienstgesetz und die dazugehörigen Verordnungen und Durchführungsbestimmungen zu halten habe.

Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass ich die rotkreuz-internen Vorschriften, Richtlinien, Durchführungsbestimmungen und die betreffenden Gesetze einhalten muss. Die Unterlagen dazu erhalte ich entweder während meiner Ausbildung oder direkt von meinem Vorgesetzten auf der Bezirksstelle.

Exemplarisch werden hier einige wichtige Punkte aufgezählt:

• Kein Alkohol im Dienst – im Dienst herrscht absolutes Alkoholverbot und der Dienst darf nicht alkoholisiert angetreten werden.
• Keine Suchtmittel im Dienst – die Ableistung des Dienstes unter Suchtmitteleinfluss ist nicht zulässig
• Einnahme von Medikamenten, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken – sollten Sie als Einsatzfahrer eingesetzt werden (nach entsprechender Ausbildung), so müssen Sie bei Ihrem Vorgesetzten bekannt geben, wenn Sie Medikamente eingenommen haben, die die Verkehrstüchtigkeit herabsetzen.
• Auftreten in der Öffentlichkeit, rufschädigendes Verhalten – als Mitarbeiter des Roten Kreuzes werden Sie dazu angehalten sich während Ihrer Dienstzeit ordnungsgemäß zu verhalten.
• Uniformtrageverbot außerhalb der Dienstzeit – die Uniform ist Eigentum des Roten Kreuzes und das Tragen ist nur in der Dienstzeit erlaubt.
• Schweigepflicht/Einhaltung des Datengeheimnisses – es ist nicht erlaubt interne Gegebenheiten an die Öffentlichkeit zu tragen. Ebenso dürfen Informationen, Kenntnisse von bzw. über Patienten oder dritte Personen keinesfalls weitergegeben werden.
• Arztbesuche – Arztbesuche sind so zu vereinbaren, dass diese in der Freizeit liegen (ausgenommen: Akutfälle). Diese sind nicht in der Dienstzeit vorgesehen.
• Unterkunft – unter bestimmten Voraussetzungen (kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel, zu lange Fahrzeit, …) wird Ihnen seitens des Rechtsträgers ein Quartier – welches in Anspruch genommen werden muss - zur Verfügung gestellt.
• Elektronische Zeiterfassung – Das Zeiterfassungssystem ist von allen Zivildienstleistenden zu verwenden (An-, Abmelden, Anträge Dienstfreistellungen, …)



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Einverständniserklärung

Ich bin damit einverstanden, dass Daten und Informationen, die meine Person betreffen und die für die Ausübung meines Zivildienstes erforderlich sind und von mir bekannt gegeben wurden/werden und während des Zivildienstes erhoben werden elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Erforderliche Daten (z.B. für Befunderhebung, Formularerstellung, ….) dürfen von meiner Zivildiensteinrichtung an erforderliche Dritte (zB Labor) weitergegeben werden, im Gegenzug können von diesen Dritten die entsprechenden Befunde, Formulare, ….. an meine Zivildiensteinrichtung übermittelt werden.

Es handelt sich dabei (z.B.) um

• persönliche Daten (z.B. Sozialversicherungsnummer, Adresse, Führerschein, Geburtsdatum, …)
• medizinische Daten, die für die Feststellung der Diensttauglichkeit erforderlich sind bzw. als Voraussetzung für die Ausbildung zum Rettungssanitäter laut Rettungssanitätergesetz erhoben werden bzw. für eventuell entstehende Ansprüche gegenüber dem Bund (eventuell bei Erkrankungen/Verletzungen) benötigt werden. OHNE entsprechende Befunde/Untersuchungsergebnisse kann die gesundheitliche Eignung nicht festgestellt und die erforderliche Ausbildung (Rettungssanitäter) nicht absolviert werden. Ein Einsatz bei unserer Zivildiensteinrichtung ist dann nicht möglich. Es müsste dann um eine entsprechende Versetzung/Unterbrechung bei der Zivildienstserviceagentur angesucht werden (Versetzung ist in jedes andere Bundesland möglich).
• Ausbildungsdaten (z.B. Kursteilnahmen, Kursabschlüsse, …)
• Daten, die für die Ausstellung/Durchführung von Bestätigungen, Zeugnissen, Abrechnungen, Auszahlungen, Formblättern, … erforderlich sind



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Rechte und Pflichten des Zivildienstleistenden

Ich bestätige hiermit, dass die Broschüre „Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden in Österreich“ an mich übergeben wurde. Die wichtigsten Punkte dieser Broschüre werden mir während meiner Ausbildung bzw. in meiner Bezirksstelle nachweislich zur Kenntnis gebracht.



Ausbildungsmappen Rettungssanitäter

Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass die für meine Ausbildung erforderlichen Mappen (Ausbildung zum Rettungssanitäter) – falls die Ausbildung noch nicht abgeschlossen wurde – bei Kursbeginn an meinem Kursort an mich übergeben wird. Diese Mappen sind meine Lernunterlagen und ich nehme zur Kenntnis, dass ich diese Mappen zu meinem Ausbildungsort mitnehmen muss.



Zivildienstabzeichen (Zivildienstausweis)

Ich bestätige hiermit, dass ich die Ausweiskarte für Zivildienstleistende erhalten habe*. Sollte mein Zivildienst vorzeitig vor dem im Zuweisungsbescheid angegebenen Zeitpunkt enden, so bin ich verpflichtet diese Ausweiskarte an die Zivildienstserviceagentur zu retournieren. * Falls derzeit noch nicht vorhanden wird die Ausweiskarte an die jeweilige Bezirksstelle übermittelt und dort ausgehändigt.



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


E-Learning-Modul „Staat und Recht“

Ich nehme zur Kenntnis, dass seit 1. Juli 2019 alle Zivildienstleistenden laut Zivildienstgesetz verpflichtend einen Test über „Staat und Recht“ ablegen müssen.
Die erforderlichen Lernunterlagen werden von der Zivildienstserviceagentur online zur Verfügung gestellt.

Der Test ist in der Dienstzeit zu absolvieren und die entsprechende Hardware wird von der Bezirksstelle zur Verfügung gestellt.
Seitens der Behörde sind als Zeitaufwand ca. 3 – 4 Stunden angesetzt.
Den genauen Zeitpunkt, wann dieser Test durchgeführt werden kann, wird Ihnen nach der entsprechenden Dienstplangestaltung bzw. -planung von Ihrem Vorgesetzten in Ihrer Bezirksstelle mitgeteilt.

Die entsprechende Bestätigung über den Abschluss dieser Prüfung muss an den Vorgesetzten übergeben werden, da dieser in der Kompetenzbilanz (erhalten Sie am Ende Ihres Zivildienstes) angeführt werden muss. Außerdem wird die Vorlage dieser Bestätigung von der Behörde eingefordert.
Eine Nichtbefolgung dieser Weisung (Absolvierung Prüfung, Übergabe Bestätigung) hat eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Folge.



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


E-Learning-Module Datenschutz und Mein Rotes Kreuz

Ich nehme zur Kenntnis, dass alle Zivildienstleistenden verpflichtend 2 E-Learning Module betreffend Datenschutz absolvieren müssen. Die E-Learning Moule sind auf der Kursplattform zu finden.
Die erforderlichen Zugangsdaten werden mir von meinem Vorgesetzten auf der Bezirksstelle mitgeteilt.

Im Fokus der Präsenzveranstaltung "Mein Rotes Kreuz" stehen das RKNÖ und die Bezirksstellen.

In der 3-stündigen Präsenzveranstaltung werden folgende Inhalte bearbeitet:

• Struktur und Vorstellung Landesverband und Bezirksstellen
• Leistungsbereiche RKNÖ
• Meine Rechte und Pflichten
• Vorschriften
• Satzung
• Verhaltensrichtlinien
• Social Media Policy



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Befundübermittlung Titerbestimmung

Trifft nur dann zu, wenn eine Titerbestimmung bei Dienstantritt durchgeführt wurde:

Sobald Ihr Befund vom Labor fertig gestellt wird, erhalten Sie eine E-Mail direkt vom Labor Dr. Schatz.

Auf Ihrem Befund ist ersichtlich, ob noch Impfschutz besteht oder nicht. (AK = Antikörper)
Sollte eine Auffrischung notwendig sein, so ist dies auf Ihrem Befund angegeben.

Achten Sie bitte genau darauf, wann die nächste Auffrischung empfohlen wird!

Wenn eine Auffrischungsimpfung sofort empfohlen wird, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Ihrem Vorgesetzten auf der Bezirksstelle auf.
Ihr Impfstoff wird von der AUVA direkt an die Bezirksstelle gesendet.

Für die Terminvereinbarung Ihrer Auffrischungsimpfung sind Sie selbst verantwortlich! (Beachten Sie bitte unbedingt den vom Labor empfohlenen Zeitraum für Ihre Auffrischung!)

Bei Fragen hilft Ihnen gerne Ihr Vorgesetzter auf der Bezirksstelle weiter.



* Gelesen und zur Kenntnis genommen:


Ihr Labor - Einverständniserklärung zur digitalen Befundübermittlung

Hinweis: Die elektronische Befundabfrage per BefundPost erfolgt unter Zuhilfenahme von Dienstleistungen eines Partnerunternehmens, Zweieck Qt-Experts GmbH & CoKG, Tuchlauben 7a, 1010 Wien, Österreich. Wir haben mit dem Dienstleister die gesetzlich erforderlichen Vereinbarungen und Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen. Der Datenaustausch erfolgt in gesicherter und verschlüsselter Form. Sie können Ihr Einverständnis zur elektronischen Befundabfrage jederzeit per E-Mail an info1220@ihrlabor.at widerrufen. Ab dem Zeitpunkt Ihres Widerrufes ist die elektronische Befundabfrage nicht mehr möglich.



* Ich wünsche, dass mein Befund elektronisch an meine E-Mail Addr. übermittelt wird


Unterschrift und Verifizierung



* Vorname


* Nachname


* Unterschrift


* Verifizierung der E-Mail Adresse - Geben Sie bitte Ihre E-Mail Adresse ein. Sie bekommen einen Code (Token) an diese E-Mail zugesendet- diesen geben Sie bitte im Feld "Bestätigungscode" ein
Die Email muss im folgenden Format sein: maxmustermann@test.com
Token zusenden


Fragen mit * gekennzeichnet, müssen beantwortet werden.
Die eingegebenen Daten werden anonym erfasst und mit keinem RotKreuz-Konto verknüpft.

Dieses Formular wurde von Anonym erstellt. Eingegebene Daten werden an diese Person gesendet.

Österreichisches Rotes Kreuz, LV Niederösterreich